|
Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben seit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) das Recht, vor Vertragsabschluss einen
Energieausweis einzusehen. Dieser bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und
Heizkosten zu sparen. Gültigkeitsdauer: 10 Jahre Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch keine anderen Gründe, die zur Ausstellung verpflichten, besteht
kein gesetzlicher Zwang einen Energieausweis auszustellen.
Unterschied zwischen einem Bedarfs- und Verbrauchausweis Der Bedarfsausweis spiegelt den energetischen
Zustand eines Gebäudes aufgrund der tatsächlichen Gebäudesubstanz wieder, wenn ein normiertes Nutzerverhalten zu Grunde gelegt wird. U. a. gehen folgende Daten in die Berechnung ein:
- Gebäudehülle
- Heizungssystem
- Warmwasserversorgung
- Lüftungsanlage
- Klimaanlage (Nichtwohngebäude)
- Beleuchtung (Nichtwohngebäude)
Der Verbrauchsausweis gibt den witterungsbereinigten Energieverbrauch der Gebäudenutzer wieder. Zur Ausstellung dieses Ausweises werden folgende Daten benötigt:
- Energiekostenabrechnung der letzten 3 Jahre
- Beheizte Wohnfläche bei Wohngebäuden
- Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden
Welchen Energieausweis und ab wann Sie diesen benötigen entnehmen Sie bitte dem Download: Wegweiser zum Energieausweis. Ich unterbreite Ihnen gerne ein Angebot für ihren
Energieausweis.
|