Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben das Recht, vor Vertragsabschluss den Energieausweis einzusehen.
Dieser bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen. Gültigkeitsdauer: 10 Jahre
Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch keine anderen Gründe, die zur Ausstellung verpflichten, besteht kein gesetzlicher Zwang einen Energieausweis auszustellen.

Unterschied zwischen einem Bedarfs- und Verbrauchausweis
Der Bedarfsausweis spiegelt den energetischen Zustand eines Gebäudes aufgrund der tatsächlichen Gebäudesubstanz wieder, wenn ein normiertes Nutzerverhalten zu Grunde gelegt wird. U. a. gehen folgende Daten in die Berechnung ein:

  • Gebäudehülle
  • Heizungssystem
  • Warmwasserversorgung
  • Lüftungsanlage
  • Klimaanlage (Nichtwohngebäude)
  • Beleuchtung (Nichtwohngebäude)

Der Verbrauchsausweis gibt den witterungsbereinigten Energieverbrauch der Gebäudenutzer wieder. Zur Ausstellung dieses Ausweises werden folgende Daten benötigt:

  • Energiekostenabrechnung der letzten 3 Jahre
  • Beheizte Wohnfläche bei Wohngebäuden
  • Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden

Welchen Energieausweis und ab wann Sie diesen benötigen entnehmen Sie bitte dem Download: Wegweiser zum Energieausweis.
Ich unterbreite Ihnen gerne ein Angebot für ihren Energieausweis.

Energieausweis

Beispiel: Ausstellung eines Energieausweises auf Grundlage der Verbrauchswerte

Energieausweis
In der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ist die  Ausstellung eines Energieausweises für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, für Neubauten und im Bestand geregelt worden.
Heute ist zusätzlich die Registrierung des Energieausweises Pflicht. Bei Aufgabe einer Immobilienanzeige zur Vermietung oder Verkauf sind Energiebedarfs- oder Energieverbrauchswerte anzugeben.

Auf Wunsch erstelle ich Ihnen den Energieausweis für ihre Immobilie, der den Erfordernissen für  bestehende Wohn- oder Nichtwohngebäude entspricht.

  • benötige ich für mein Gebäude überhaupt einen Energieausweis?
  • welche Fristen muß ich beachten?
  • Darf ich zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis wählen?

Mit dem Online-Check der EnergieAgentur.NRW werden Ihre Fragen zum Energieausweis beantwortet.
Link zur Energieagentur.NRW

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Wärmeschutz- und Schallschutznachweis
Für neu zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude sind Wärmeschutz- und Schallschutznachweise erforderlich. Nach Durchführung des Vorhabens wird der Energiebedarfsausweis erstellt. Diese Leistungen bieten wir Ihnen ebenfalls an.