Energieausweis
Seit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zum 01. Oktober 2007 ist die  Ausstellung eines Energieausweises für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, für Neubauten und im Bestand geregelt worden.
Auf Wunsch erstelle ich Energieausweise, wie sie für bestehende oder neue Wohn- oder Nichtwohngebäude gefordert werden.

Energieausweis

Beispiel: Ausstellung eines Energieausweises auf Grundlage der Verbrauchswerte

 

Einführungsstichtage gemäß EnEV 2007

 

 

Wohngebäude mit Fertigstellung bis 1965

 

01.07.2008

Wohngebäude mit Fertigstellung ab 1965

 

01.01.2009

Nichtwohngebäude

 

01.07.2009

 

 

 

Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben seit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen.
Dieser bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen. Gültigkeitsdauer: 10 Jahre
Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch keine anderen Gründe, die zur Ausstellung verpflichten, besteht kein gesetzlicher Zwang einen Energieausweis auszustellen.

Unterschied zwischen einem Bedarfs- und Verbrauchausweis
Der Bedarfsausweis spiegelt den energetischen Zustand eines Gebäudes aufgrund der tatsächlichen Gebäudesubstanz wieder, wenn ein normiertes Nutzerverhalten zu Grunde gelegt wird. U. a. gehen folgende Daten in die Berechnung ein:

  • Gebäudehülle
  • Heizungssystem
  • Warmwasserversorgung
  • Lüftungsanlage
  • Klimaanlage (Nichtwohngebäude)
  • Beleuchtung (Nichtwohngebäude)

Der Verbrauchsausweis gibt den witterungsbereinigten Energieverbrauch der Gebäudenutzer wieder. Zur Ausstellung dieses Ausweises werden folgende Daten benötigt:

  • Energiekostenabrechnung der letzten 3 Jahre
  • Beheizte Wohnfläche bei Wohngebäuden
  • Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden

Welchen Energieausweis und ab wann Sie diesen benötigen entnehmen Sie bitte dem Download: Wegweiser zum Energieausweis.
Ich unterbreite Ihnen gerne ein Angebot für ihren Energieausweis.

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  • benötige ich für mein Gebäude überhaupt einen Energieausweis?
  • welche Fristen muß ich beachten?
  • Darf ich zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis wählen?

Mit dem Online-Check der EnergieAgentur.NRW werden Ihre Fragen zum Energieausweis beantwortet.
Link zur Energieagentur.NRW

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