- 300 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser maximal 50 % der Beratungshonorars.
- 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten max. 50 % des
Beraterhonorars.
- Option Stromeinsparberatung als Zusatzleistung
50 % der Zusatzkosten jedoch max.
50 Euro
- Förderung der Thermografie als Erweiterung der Vor - Ort - Beratung (Integration von
thermografischen Untersuchungsergebnissen)
25 Euro je Bild (bis zu 4 Bilder)
- Förderung eines separaten Thermografiegutachtens
150 Euro ( maximal 50%)
Die Umsetzung der Maßnahme(n) ist (sind) oft mit der Finanzierbarkeit gekoppelt.
Hierzu stehen Fördermittel der KFW - Förderbank (z. B. C02 – Gebäudesanierungsprogramm, Programm Wohnraum modernisieren) und BAFA- Förderprogramme zur Verfügung. Das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. thermische Solaranlagen, Photovoltaik, Holzheizungen, Wärmepumpen/Geothermie) Regionale
Fördermöglichkeiten werden ebenfalls untersucht.
Dienstleistungen zur Unterstützung einer Energieberatung -
Thermografiegutachten - Blower-Door-Test - Beratung zur Feuchte- und Schimmelvermeidung - Nachweisberechnungen für Darlehen der KFW-Bank - EnEV-Nachweis Sollten wir eine von diesen
Leistungen nicht selbst erbringen, vermitteln wir Ihnen den richtigen Ansprechpartner.
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